Das Landgericht Berlin verurteilte den Betreiber der Metasuchmaschine Apollo7, die Sharelook Beteiligungen GmbH, die Einblendung "ehrverletzender Einträge" in ihrem Suchindex zu unterbinden.
Eine Fernsehmoderatorin hatte festgestellt, dass bei Eingabe der Begriffe "nackt ihr|vorname ihr|nachname" in der Suchmaske von Apollo7 als Suchergebnis eine Seite von stars-beim-sex.com eingblendet wurde, obwohl es im Internet (gerichtlich festgestellt) von Ihr keine Nackaufnahmen gibt.
Das Gericht folgte der Argumentation der Klägerin, die sich durch diese Einblendungen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlte; dabei spielt es laut Meinung des Gerichts keine Rolle, dass es sich bei der Beklagten um eine Metasuchmaschine handelt (deren Suchergenisse lediglich von anderen Suchmaschinen stammen).
Der Anwalt des Betreibers von Apollo7 sieht den Sachverhalt natürlich anders und legte Berufung gegen das Urteil ein.
Normalerweise sollte man jedoch den für die "Seitenoptimierung" zuständigen Suchmaschinenferkel (= SEO) zur Rechenschaft ziehen...Die SEO-Branche und das Zumüllen von Suchmaschinen mit sinnentleertem Schwachfug haben ein erschreckendes Ausmass angenommen; es wird Zeit, die Ferkel - virtuell - zur Schlachtbank zu führen...